Betreuungsgeld gekippt – Kindergrundeinkommen für mehr Wahlfreiheit

Pressemeldung der Piratenpartei Deutschland:


Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass dem Gesetzgeber die Kompetenz für die Einführung des Betreuungsgeldes auf Bundesebene fehlt. Demnach wäre die Einführung eines Betreuungsgeldes Angelegenheit der Bundesländer. Hiermit korrigiert das Bundesverfassungsgericht einen der größten Irrwege in der Geschichte der bundesdeutschen Familienpolitik.

Als Konsequenz aus den zu erwartenden Einzellösungen und generellen Zweifeln an den positiven Auswirkungen bisheriger Modelle wie Betreuungs- und Elterngeld fordert die Piratenpartei eine Diskussion über eine zeitgemäße Familienförderung. Diese muss den Bedürfnissen von Kindern und auch berufstätigen Eltern Rechnung tragen. Daher fordert die Piratenpartei die Einführung eines Kindergrundeinkommens.

«Die bisherigen Leistungen wie Eltern- oder Betreuungsgeld sind als Mittel zur Wahlfreiheit nicht geeignet. Wenn wir als Gesellschaft tatsächlich Wahlfreiheit für Eltern ermöglichen wollen, müssen wir über eine finanzielle Ausstattung der Kinder nachdenken, die ihren Eltern den notwendigen finanziellen Spielraum für eine freie Entscheidung lässt.
Mit einem Kindergrundeinkommen könnten Eltern nach eigener Wahl die Betreuung in beitragspflichtigen Kitas bezahlen oder einen Einkommensausfall bei Betreuung zu Hause ausgleichen», beurteilt Manfred Schramm, Sprecher der AG Familie der Piratenpartei Deutschland, das Betreuungsgeld abseits juristischer Erwägungen.

«Wir PIRATEN setzen uns für beitragsfreie und wohnortnahe Kinderbetreuung ein. Die Wahl, ein solches Angebot wahrzunehmen, muss im elterlichen Ermessen bleiben.
150 Euro versetzen Eltern jedoch nicht in die Lage, ihre Kinder adäquat zu betreuen und auf ein eigenes Einkommen zu verzichten . Nur wenige Eltern haben hierfür die finanziellen Voraussetzungen. Bei dieser relativ kleinen Gruppe kommt es zu Mitnahmeeffekten. Das grundlegende Problem, die Betreuung von Kindern zu finanzieren, ob in einer Kita oder zu Hause, wird durch Betreuungsgeld nicht gelöst», so Schramm weiter.

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