U3-Betreuung, Gesetze und deren Interpretation

Betreuungsqualität gleich bei KiTa und Tagespflege: „Städte- und Gemeindebund NRW begrüßt Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster“

Ja, das war klar, heilt dieses Urteil doch die Versäumnisse der Städte und Gemeinden.

Nachdem das Verwaltungsgericht Köln Eltern ein Wahlrecht zwischen der Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege zugesprochen hatte, hob das Oberverwaltungsgericht das nun auf.
Es folgt damit der Interpretation der Rechtslage des Städte- und Gemeindebunds.

Der §5 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), der im ersten Satz die elterliche Wunsch- und Wahlfreiheit beschreibt („Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.„) und der §22 des SGB VIII, der in Satz 1 unter anderem auf die Unterschiedlichkeit von Tageseinrichtungen (Kitas) und Kindertagespflege verweist („Das Nähere über die Abgrenzung von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt das Landesrecht.„), werden hierbei in einer von mir nicht nachvollziehbaren Weise interpretiert.
Wer sich das Landesrecht in NRW anschaut (KiBiz), der kann die Unterschiede zwischen Kindertageseinrichtungen (Kita) und Kindertagespflege lesen. Neben der permanenten Evaluation der pädagogischen Arbeit in Kitas zu deren Sicherstellung und Weiterentwicklung stellt die von der Kita bis zur Landesebene durchorganisierte Elternmitwirkung neben weiteren einen wesentlichen Unterschied dar.

Die Handlungsversäumnisse von Land und Kommunen und die schlechte finanzielle Ausstattung der Kommunen werden hier durch Interpretation von Gesetzesinhalten zu heilen versucht.
Genau das war Intention der über Monate wirkenden Interessen-Arbeit von Städte- und Gemeindebund und Städtetag.

Ich nenne das „sich aus der Verantwortung stehlen“.

Zu diesem Thema schrieb ich in diesem Blog schon mehrfach:
Recht auf U3-Betreuung, Augen zu und durch/
Recht auf U3-Betreuung, aber bitte in Maßen
Kindertagesbetreuung in nrw ist massiv unterfinanziert

Kinder und Eltern haben in diesem Land keine Lobby. Städte und Gemeinden schon.

Das ist traurig. Das entlarvt die wohltönenden Worte der Minister*innen und Bürgermeister*innen, die immer von guten Ausbauständen sprachen. Sie haben sich nicht erst seit dem Urteil auf den Städte- und Gemeindebund verlassen. Sie haben sich schon seit längerer Zeit (wörtlich!) „ganz entspanntzurück gelehnt mit den Worten „Wir rechnen nicht mit Klagen.„.

Frau Ministerin Schäfer und ihr Haus haben sich in der Frage vornehm zurück gehalten.
Liebe Frau Schäfer: Die Kibiz-Revision, an der sie aktuell arbeiten, gibt Ihnen Gelegenheit, das zu bessern.
Die Eltern werden Sie daran messen.

Ich möchte nicht missverstanden werden: für mich sind beide Angebotsformen – Kita und Kindertagespflege – wertvolle Angebote.
Beide haben ihre jeweiligen Vorzüge. Sie gleichzustellen empfinde ich jedoch als lebensfremd.
Und als völlig inakzeptabel empfinde ich, Eltern die Wahlmöglichkeit vorzuenthalten und ihre Lebens- und Familienplanung dadurch maßgeblich zu beeinflussen.
Das konterkarriert die guten Absichten der Gesetzgebung zur Betreuung, wie sie 2007 in großen Worten formuliert wurden.

 

 

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