Der nordrhein-westfälische (Schul-) Friede

Der westfälische Friede beendete den Dreißigjährigen Krieg in Deutschland. Und genau so sollte wohl der Nordrhein-Westfälische Schulfriede ‚die seit Jahrzehnten oft erbittert geführte Debatte‘ 1 beenden.

Das tat er wohl auch. Im Landtag NRW. Zwischen den Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU. Friede, Freude, Eierkuchen allerorts bei den Politikern, konnten sich doch alle Schulpolitiker dieser Parteien den Erfolg zuschreiben.

Und über allen Gipfeln war Ruh‘.

 Aber wie sieht es in der Ebene aus?

Gerade in den Kreisen der Personen, die die Konsequenzen dieses ‚Schulfriedens‘ tragen müssen, in den Räten und Schulausschüssen der Kreise, Städte und Gemeinden, wird dieser mittlerweile als Unwort empfundene Begriff inflationär verwendet. Beinahe jedes schulische Problem wird – so ist es richtig und nötig – in großem Kreis diskutiert und einer Lösung zugeführt. Und diese Lösung wird dann den Menschen als der lokale Schulfrieden verkauft.

Das alles würde wunderbar funktionieren, hätte man von Anfang an die von vielen vermuteten wirklichen Gründe für die Vereinbarung zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien im Landtag NRW offen kommuniziert.

Dem – schon länger bekannt – zu erwartenden Rückgang der Schülerzahlen wollten die Parteien unterschiedlich begegnen. Die einen bevorzugten die Gesamtschule als ‚Standardschule‘, die anderen wollten das gegliederte Schulsystem bei behalten.

Heraus gekommen ist eine gegliederte Schullandschaft mit allen bisherigen Schulformen zuzüglich der Sekundarschule, der sogenannten kleinen Schwester der Gesamtschule. Und nebenbei wurde die Verfassungsgarantie für die Hauptschule gestrichen.

Alle waren’s zufrieden. Niemand hatte ‚verloren‘.

„Bei dem Kompromiss hätten beide Seiten ‚Kröten schlucken müssen‘, sagt Ministerpräsidentin Kraft.“ 2
„‚Wir haben es geschafft. Wenn das kein großer Wurf ist, dann weiß ich es nicht‘, strahlt Schulministerin Löhrmann.“ 3
„NRW habe jetzt einen ‚guten und langfristigen Schulkonsens‘, betont auch CDU-Chef Röttgen.“ 4
„Die Christdemokraten hätten viel ‚CDU pur‘ durchgesetzt.“ sagt  CDU-Fraktionschef Laumann.“ 5

Wirklich niemand hatte verloren?

Auch Lehrerverbände, Arbeitnehmervertreter und Vertreter der Kommunen lobten den Schulkonsens.

„‚Der Gordische Knoten ist gelöst‘, sagte Udo Beckmann, Vorsitzender der Lehrergewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE).“ 6
„Andreas Meyer-Lauber sagt, es sei wichtig, ‚dass die neue Schulform alle Bildungswege offen hält.'“ 7
„Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bernd Jürgen Schneider, preist die Flexibilisierung des Schulsystems.“8

Wirklich niemand hatte verloren? Warten wir es ab.

Jetzt ging es daran, die Vereinbarungen des Schulfriedens in Gesetzesform zu bringen.

Dazu brauchte die damalige Minderheitsregierung SPD/Die Grüne ein paar Stimmen der CDU (oder der Fraktion ‚Die Linke‘, die damals im Landtag vertreten war).

Die dazu geführten Verhandlungen – zumindest die öffentlichen Teile – findet man im Internetauftritt des Landtags NRW unter ‚6. Schulrechtsänderungsgesetz‘9.

Erst jetzt waren die Vereinbarungen des Schulfriedens, also das 6. Schulrechtsänderungsgesetz umzusetzen.

Ging es den einen dabei vornehmlich um das Wohl der Kinder, um deren Bildung und mithin um den zukünftigen Wohlstand unseres Landes und um seine Zukunftsfähigkeit, so waren andere durchaus stark an der Kostenseite dieser neuen Schullandschaft interessiert.

Und zwar aus völlig gegensätzlichen Perspektiven. Landesfinanz- und Schulminister* haben eine andere Sichtweise als kommunale Kämmereien.

  • Das KonnexAG (Konnexitätsausführungsgesetz) verpflichtet das Land, die Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln für vom Land an die Kommunen übertragene Aufgaben auszustatten.
  • Da viele notleidende Kommunen die neuen Aufgaben, die sich aus dem 6. Schulrechtsänderungsgesetz ergaben, nicht schultern konnten und das Land NRW keine Ewigkeitsfinanzierung in diesem Punkt vereinbaren wollte, wurde im Dezember 2011 der Stärkungspakt vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossen. (Für den Stärkungspakt gibt es neben der Schulfinanzierung weitere Gründe.)

Nachdem die Finanzen formell zwischen dem Land und den Kommunen geklärt waren, konnte es los gehen.

Da zwischenzeitlich die Umsetzung der „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ 10 in Schulen erklärter Wille der NRW-Regierung ist und diese Umsetzung zu einem Rückgang der Förderschulen führen wird, kommt neben dem demografischen Wandel11 beziehungsweise dem demografischen Faktor12 ein neuer Faktor ins Spiel. Förderbedürftige Schüler werden nicht mehr ausschließlich an Förderschulen unterrichtet, sie können und sollen zukünftig an allen Schulen unterrichtet werden.

  • (Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde im Dezember 2012 unerwartet und plötzlich von Schulministerin Löhrmann verschoben. Viele Kommunen hatten in ihren Schulentwicklungsplanungen diese Schüler schon eingerechnet.)

In den allermeisten Kommunen gingen die Planungen zu neuen Schulen oder Umwidmungen von bestehenden Schulen los. Je nach politischer Couleur der Stadträte und nach lokaler Schul- und Schülerzahl-Situation wurden Sekundarschulen oder Gesamtschulen geplant.

Neben den nicht zu leugnenden sinkenden Schülerzahlen, die mancherorts die Fortführung von Haupt- oder Realschulen gefährden, ist ein anderer Aspekt im Zusammenhang mit der Gründung neuer Schulen und der Umwidmung bestehender Schulen interessant: Das Gemeindefinanzierungsgesetz und die schulspezifischen Paragrafen mit den Schulpauschalen/Bildungspauschalen. Hier zeigt sich beispielsweise, dass eine Gesamtschule mit einem Faktor von 1,35 gegenüber einer Realschule mit dem Faktor von 0,86 deutlich ‚einträglicher‘ ist. Die so berechneten Mittel sind zwar zweckgebunden für Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu verwenden, helfen nicht wenigen Kommunen aber aus so manchem ‚Loch‘. Betrachtet man nun noch die je nach Schultyp verschieden hohe Mittelzuweisung für den Betrieb von Schulen (bezogen auf einen Basisregelsatz je Schüler werden für den Halbtagsbetrieb 0,4*Regelsatz und für den Ganztagesbetrieb 1,7*Regelsatz an die Kommune überwiesen), so kommt man zum Ergebnis: der – durchaus kostenintensivere – Ganztagesbetrieb wird wesentlich besser ‚unterhalten‘ als der Halbtagesbetrieb. Das wird wohl politisch so gewollt sein und erklärt die Flut an neuen oder geplanten Sekundar- und Gesamtschulen in NRW. (Diese beiden Schultypen sind grundsätzlich als Ganztagsschule ausgelegt.)

Spätestens hier können sich viele an der Bildungslandschaft interessierte Bürger vorstellen, dass es neben dem demografischen Wandel weitere Gründe gibt für das in vielen Schulämtern vorherrschende hektische Treiben in Sachen Schule.

Nehmen wir das Beispiel einer kleinen westfälischen Stadt.

Es wird im Rat beschlossen, eine Gesamtschule zu eröffnen. Da die Schüler-Anmeldezahlen nicht genau fest stehen – es wurden Elternbefragungen durchgeführt, die zu gewünschten Ergebnissen führten, die aber nicht belastbar sind – wird hilfsweise eine Nachbarkommune mit ins Boot geholt; dort soll ein Teilstandort der neuen Gesamtschule errichtet werden. Noch bevor der Elternwille belastbar geklärt war, wurde ein Kooperationsvertrag mit eben dieser Nachbarkommune geschlossen und bei der Bezirksverwaltung genehmigt, der bis zum Schuljahr 2023/2024 rechtlich bindend und nicht auflösbar ist.

Eine Elterninitiative, die mit >2000 Unterschriften (ausreichend) einen Bürgerentscheid beantragt, wird mit diesem rechtlich bindenden Kooperationsvertrag konfrontiert und bekommt die Empfehlung, ihre Bemühungen einzustellen, da die Stadt eh nicht aus ihren Verpflichtungen treten kann bzw. nur unter erheblichen Schadensersatzleistungen gegenüber der Nachbarkommune.

Es werden also Fakten geschaffen, die den Bürgern in ihrer Wirkung nie kommuniziert und ihnen also nicht klar waren.

Für die Stadt und die dort lebenden Menschen bedeutet das: in naher Zukunft wird es weder eine kommunal getragene Hauptschule noch eine kommunal getragene Realschule noch ein kommunal getragenes Gymnasium geben. Diese Schulen sollen zugunsten der kommenden Gesamtschule geschlossen werden; die zukünftigen Schülerzahlen ‚verlangen‘ das.

Es verbleiben in der Stadt die kommende Gesamtschule und ein christlich konfessionelles Gymnasium. Die gymnasiale Schullaufbahn ist für  nicht konfessionelle oder für beispielsweise Islamgläubige nicht mehr oder nur unter Hinnahme von unerwünschten oder gar unerträglichen Umständen wie verpflichtende Teilnahme am christlichen Religionsunterricht möglich.

Das ist mit der Säkularität unseres Landes wirklich nicht vereinbar und es konterkariert die mit dem 7. Schulrechtsänderungsgesetz unter anderem ausgedrückte Freiheit der schulischen Religiösität.

Das Beispiel einer Stadt am Niederrhein zeigt andere Auswirkungen.

Basierend auf einem jungen Schulentwicklungsplan – der sich in den prognostizierten Schülerzahlen deutlich von dem vorhergehenden Schulentwicklungsplan unterscheidet – wird mehr als dezent die Schaffung einer Sekundarschule und die Abschaffung einer Haupt- und mindestens einer von zwei Realschulen als Lösung kommender Probleme planerisch bevorzugt.

Eine zweite Gesamtschule ist vom Rat nicht gewünscht (nur eine Fraktion – die kleinste – fordert sie). Hier scheint der vehement vorgetragene Unwille der schon vorhanden Gesamtschule Früchte getragen zu haben.

Der – vielleicht teilweise – mögliche Erhalt der Haupt- und Realschulen wird der gewünschten zukünftigen Sekundarschule geopfert.

Die Eltern werden ‚mitgenommen‘, in dem sie in Einladungsveranstaltungen über die kommenden Entwicklungen aufgeklärt werden und dann ihre Vorstellung der neuen Schule darlegen dürfen.

Die eventuelle breite Diskussion über die Notwendigkeit dieser neuen Schule und über die Frage, ob sie überhaupt dem Elternwillen entspricht, wird nicht geführt. Diese notwendige Diskussion wird mit einseitiger Elterninformation und mit Mitwirkungsbonbons erstickt.

Darüber hinaus ist als absolut unzureichend zu erachten, die Entscheidung über die Schullandschaft, die viele Jahre wirken wird, nur den Eltern von Dritt- und Viertklässlern zu überlassen. Die sind in dieser Stadt aber tatsächlich die einzigen, die zu einer Elternbefragung zugelassen werden.

Für die Menschen in dieser Stadt bedeutet das: wer nicht auf ein Gymnasium will oder kann, muss in den Ganztag der Gesamtschule oder der Sekundarschule. Dass das allen Eltern klar ist, darf bezweifelt werden.

Die Entscheidungen mögen richtig und zukunftsweisend sein, der Entscheidungsprozess hin zu dieser Lösung ist jedoch – so empfinden es viele interessierte Bürger – längst vor jeder Bürgerbeteiligung entschieden worden.

Zurück zum nordrhein-westfälischen Schulfrieden und seinen Gewinnern und Verlierern.

Ich hoffe, dass es unter den kommenden Schülergenerationen viele Gewinner geben wird, befürchte aber, dass es leider auch viel zu viele Verlierer geben wird.

 

Nebenbei:

Ähnlich wie in NRW wurde auch in Schleswig-Holstein und im Saarland über Jahre um Lösungen gerungen.

Die Große Koalition in Schleswig-Holstein beschloss in 2005 einen Schulkompromiss, den die aktuelle Regierungskoalition laut Koalitionsvertrag mittels einer Bildungskonferenz mit dem Ziel einer zehnjährigen Planungssicherheit für Schulen überarbeiten will. (Planungssicherheit für Eltern und Schüler lese ich da übrigens nicht.)

Im Saarland schafften es die Grünen taktisch geschickt, die Regierungskoalition von CDU, FDP und  Grünen mit Unterstützung der Linken einen Strukturplan mit Zwei-Wege-Modell (Gymnasium und Gemeinschaftsschule) unter Überwindung der 2/3-Hürde in die Verfassung schreiben zu lassen.

Quellen und Verweise:

1 FAZ „Wir haben einen Schulfrieden geschlossen“ http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nordrhein-westfalen-wir-haben-einen-schulfrieden-geschlossen-11108879.html

2,3,4,5,6,7,8 Spiegel Online „Alles kann, nix muss“ http://www.spiegel.de/schulspiegel/schulfrieden-in-nrw-alles-kann-nix-muss-a-775362.html

9 http://www.landtag.nrw.de/portal/ oder inklusive Suchfilter: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Landtagsdokumentation/Suche/Suchergebnisse_Ladok15.jsp?w=native%28%27%28nummer%2Cdokumentart%2Cdokumenttyp%2Csuchwort%2Cautor+phrase+like+%27%276%27%27+AND+nummer%2Cdokumentart%2Cdokumenttyp%2Csuchwort%2Cautor+phrase+like+%27%27schulrechts%E4nderungsgesetz%27%27%29%27%29&order=native%28%27DOKDATUM%281%29%2FDescend+%2C+VA%281%29%2FDescend+%27%29&fm=

10 http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Konvention_%C3%BCber_die_Rechte_von_Menschen_mit_Behinderungen

11 http://de.wikipedia.org/wiki/Demografischer_Wandel_in_Deutschland

12 http://de.wikipedia.org/wiki/Demografischer_Faktor

Hinweis: ein Asterisk (*) wird in diesem Text verwendet wenn Bezeichnungen unterschiedliche Schreibweisen für ihre weibliche und männliche Form haben. Beispiel: Schüler/Schülerinnen wird als Schüler* dargestellt.

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