Kiesbedarfsermittlung: Umdenken bei der NRW-CDU?

Es ist zu begrüssen, dass die Kreis-CDU mit einem Antrag die wissenschaftlich basierte Überarbeitung der Bedarfsermittlung für Sand und Kies fordert und somit ein Ende der derzeitigen intransparenten Praxis.

Bisher wird der prognostizierte zukünftige Bedarf von den Fördermengen abgeleitet. So kann die Kiesindustrie wachsenden zukünftigen Bedarf durch die Steigerung der Fördermengen quasi selbst vorgeben und bestimmen.
Und das völlig unabhängig davon, wo wieviel Kies benötigt und wohin der Kies verkauft wird.

Diese Praxis muss beendet werden; das fordern die Kreisgrünen schon lange.
„Die reine Bedarfsermittlung auf Grundlage des Abbaus ist rechtswidrig und muss aufhören. Die Landesregierung muss endlich ihre Hausaufgaben machen und eine rechtskonforme und transparente Bedarfsermittlung in die Wege leiten.“ (Petra Schmidt-Niersmann im Jahr 2019 – damalige Kreisverbandssprecherin, https://gruenlink.de/2bo0 )

Nachdem die CDU- und FDP-geführte NRW-Landesregierung durch eine Verlängerung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 Jahre und durch den Verzicht auf ein generelles Abgrabungsverbot in Trinkwasserschutzgebieten der Kiesindustrie die Türen weit aufgestossen hat, stellt sich mir die Frage, ob der Antrag zur Überarbeitung der Bedarfsermittlung wirklich den Willen trägt, den sich uferlos (sic!) ausweitenden Kiesabbau einzudämmen oder ob hier Camouflage betrieben wird und den Bürger*innen im Kreis Wesel und insbesondere in den von weiterem Kiesabbau und Landschaftsraub bedrohten Gebieten eine Beruhigungspille angeboten werden soll.

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