SPD Kreistagfraktion verspielt Chance, Stichtagsregelung abzuschaffen.


Die SPD Kreistagfraktion stellt CDU und GRÜNE öffentlich an den Pranger und spricht von einer Chance, die vertan worden sei, die Stichtagsregelung zu kippen.

Die Stichtagsregelung besagt, dass Eltern von Kindern, die nach dem 1. November drei  Jahre alt werden, für das gesamte Kindergartenjahr die höheren U3-Betreuungsgebühren zahlen müssen.

Die Kreis-SPD hat völlig recht: Sie hat ohne Not die Chance vertan, gemeinsam in einem vernünftigen und abgestimmten Prozess die Beitragssatzung des Kreisjugendamtes zu überarbeiten und so die Stichtagsregelung abzuschaffen.

Sie entschied sich für einen Alleingang, bei dem sie augenscheinlich die finanziellen Auswirkungen ihres Änderungswunsches und die zeitliche Unmöglichkeit für eine Änderung bis zum Start des kommenden Kindergartenjahres wissentlich außer Acht ließ.
Nicht ohne Grund hat im Jugendhilfeausschuss keines der fünf Ausschussmitglieder der freien Träger der Jugendhilfe dem SPD-Antrag zugestimmt.

Wer populistisch punkten will (der Wahlkampf steht schließlich an), stellt auf eine solche Weise rücksichtslos Anträge.

Mit der von der SPD gewünschten Änderung hätte der Kreis Wesel die wegfallenden Beitragsanteile finanzieren müssen. Die jugendamtszugehörigen Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck und die Städte Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn und Xanten hätten die Mehrkosten über die Jugendamtsumlage bezahlen müssen.

Im Bereich des Kreisjugendamts werden die Elternbeiträge regelmäßig in Arbeitsgruppen überarbeitet und festgelegt. In diesen Arbeitsgruppen sind neben der Verwaltung auch Mitglieder der Kreistagsfraktionen beteiligt. Auch Mitglieder der SPD-Fraktion. Von dieser SPD war bisher in den Arbeitsgruppen nichts zur Stichtagsregelung zu hören. Diese Arbeitsgruppe, in der in der Vergangenheit immer im parteiübergreifenden Konsens Empfehlungen erarbeitet wurden,  war und ist aber der richtige Ort, um Änderungswünsche in einen ordentlichen Prozess einzubringen.

Warum gibt es diese Stichtagsregelung überhaupt?
Im Kinderbildungsgesetz (Kibiz NRW) gilt seit langem die Stichtagsregelung für die Kindpauschalenbudgets.

Kibiz §33, S.6: Bei  der  Zuordnung  der  Kinder  zu  den Gruppenformen  und  der  Berechnung  der Pauschalen  ist für  das gesamte  Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen, das die Kinder bis zum 1. November des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben werden.

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat die Kindpauschalenregelung bei der jüngsten Revision des Kibiz im Jahr 2019 nicht in Frage gestellt.

Die NRW-GRÜNEN forderten eine Abkehr von den Kindpauschalen hin zu einer nachhaltigen und auskömmlichen Sockelfinanzierung.

Die SPD Kreistagfraktion hat mit ihrem einsamen, selbstverliebten Antrag den betroffenen Eltern keinen Gefallen getan.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.