Verdachtslos – anlasslos – nutzlos! Die Vorratsdatenspeicherung.

Nachdem die regierungsverantwortlichen Politiker dieses Landes sich monatelang darin ergingen, die Ausspähung deutscher Bürger, Wirtschaftsunternehmen und Politiker zu verharmlosen, zu ignorieren und gar zu verleugnen, überbieten sie sich aktuell in Betroffenheit und Empörung.
Kaum wurde bekannt, dass auch die Kanzlerin abgehört wurde, ist sich die politische ‚Elite‘ schnell einig, dass so etwas nicht geht.

Ich will jetzt gar nicht darauf eingehen, dass es in all den Monaten auch mahnende Stimmen wie die der Kampagne ‚Stop watching us‘ oder die der Piratenpartei gegeben hat, die von der Presse weitgehend unterdrückt wurden und von politischen Gegner als Paranoia oder Verschwörungstheorie angetan wurden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass jetzt und aktuell genau die Politiker, die sich in Fernsehsendungen über das Verhalten der USA empören und Maßnahmen zum besseren Schutz der Daten der Bürger fordern und postulieren, dabei sind, gerade diesen Datenschutz erneut auszuhöhlen und zu gefährden.

Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der letzten großen Koalition verabschiedete deutsche Umsetzung einer Vorratsdatenspeicherung wegen Verfassungswidrigkeit gekippt.
Die wohl kommende neue große Koalition will genau diese Vorratsdatenspeicherung, die sie jetzt Mindestspeicherfrist nennt, erneut gesetzlich umsetzen.
Man spricht jetzt von 3 bis 4 Monaten Speicherung statt von ehemals 6 Monaten und benennt das Ganze mit einem anderen Namen.

In Klarschrift: ein vom Verfassungsgericht gekipptes Gesetz soll mit unwesentlich geändertem Inhalt unter anderem Namen erneut umgesetzt werden.
Unter dem Schutzmantel der Behauptung, Verbrechensbekämpfung zu stärken, wollen CDU-CSU und SPD schon wieder ein Gesetz umsetzen, das in der Vergangenheit als verfassungswidrig verboten wurde und dessen Wirkung selbst vom wissenschaftlichen Dienst der Bundesregierung als marginal und vernachlässigbar bewertet wird.

Die Bürgerrechte von 80 Millionen Bürgern werden verletzt oder zumindest eingeschränkt, um marginale (also kaum messbare) Erfolge bei der Verbrechensbekämpfung zu erhoffen.

Die innenpolitischen Hardliner und rückwärtsgewandten Befürworter einer solchen Politik verzerren die Grundrechte der Menschen, indem sie das ‚Supergrundrecht‘ auf Sicherheit über die anderen Grundrechte stellen.

Wer weiter in einem freiheitlichen Land leben möchte, muß sich gegen solche Tendenzen wehren.

Was die (hoffentlich nicht) kommende Vorratsdatenspeicherung bedeutet, wird hier gut erklärt:
Verdachtsfrei – Anlasslos – Nutzlos!

 

 

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