Vorratsdatenspeicherung unzulässig und unvereinbar mit EU-Grundrechten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zur deutschen Vorratsdatenspeicherung (VDS) entschieden: In seiner jetzigen Form bleiben die Regelungen der deutschen Vorratsdatenspeicherung unzulässig und unvereinbar mit EU-Grundrechten.

Damit ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland aber vermutlich leider noch immer nicht vom Tisch. Wie auch bei den vorherigen Urteilen der verschiedenen Gerichte zur Vorratsdatenspeicherung, die jedesmal eine Niederlage für die jeweiligen Verfasser der Gesetze bedeuteten, stehen auch jetzt unmittelbar nach der Verkündung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs EuGH die Verfechter möglichst weitgehender Datenbevorratung an den Mikrofonen und verkünden, das EuGH-Urteil möglichst scharf auszulegen.
So sagte beispielsweise die Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 21. September im Deutschlandfunk „Wir müssen die IP-Adressen für die Ermittlungsbehörden verfügbar haben“. Das sei unerlässlich, um Täter zu identifizieren.
Dabei legen Erhebungen und Auswertungen nahe, dass viele andere Massnahmen bei den Ermittlungen Vorteile und bessere Ergebnisse brächten:

  • Mehr Personal, um die Verfolgung von Straftaten unverzüglich aufnehmen zu können
  • technische Optimierung in der Auswertung des Bild-, Video- und Audiomaterials
  • Optimierung der Prozesse
  • Ermittlungseinheiten über Landesgrenzen hinaus

Die Vorratsdatenspeicherung zählt nicht zu den möglichen wesentlichen Verbesserungen.

Der Zombie Vorratsdatenspeicherung scheint unkaputtbar.

Seit 2002 ist die Vorratsdatenspeicherung (damals noch Mindestspeicherdauer genannt) nun schon innenpolitisches Profilierungsspielgerät. Gesetze wurden wiederholt von Gerichten einkassiert, die Innenminister*innen verschiedener Parteien und unterchiedlichen Regierungskoalitionen haben die Vorratsdatenspeicherung immer wieder mit dem fadenscheinigen Hinweis auf die ohne VDS nicht bekämpfbare Kinderpornografie durchgebracht. Die Gesetze wurden jedesmal von Gerichten einkassiert.

Was sagen diese über 20 Jahre hinweg wiederholten und von Gerichten als grundrechtswidrig konstatierten Gesetzgebungsversuche über unsere Gesetzgebung und Gesetzgebenden aus?

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