Aus der Antwort der Landesregierung NRW(1) vom 17. Oktober 2018 auf die Kleine Anfrage 1470 des Abgeordneten René Schneider geht hervor, dass letztlich keine Bedarfsermittlung für den Abbau von Kies und Sand vorgenommen wird.
Der gültige Landesentwicklungsplan NRW beschreibt das so: „Die Bedarfsermittlung erfolgt auf der Grundlage eines landeseinheitlichen Abgrabungsmonitorings, bei dem der Fortschritt des Rohstoffabbaus nach Fläche und Volumen erfasst wird.“
Dieser Rohstoff-Abbau wird aber nicht etwa nach Gewicht oder Volumen überwacht, sondern anhand der geldlichen Umsatzzahlen.
Die Verwendung der abgegrabenen Mengen ist statistisch nicht genau erfasst; lediglich zwischen Inlands- und Auslandsumsatz wird unterschieden. Ob Kies oder Sand in Nordrhein-Westfalen verarbeitet werden oder in ein anderes Bundesland verkauft werden, ist nicht nachvollziehbar.
Das heißt nichts anderes als: je größer die abgegrabenen Mengen, desto größer der zukünftig prognostizierte und angemeldete Bedarf.
Dies alles versetzt die Unternehmen der Kiesindustrie in die Lage, durch Produktions-Erhöhungen den zukünftigen Bedarf quasi in Eigenregie zu bestimmen und zu erhöhen.
Die niederrheinischen Kiesunternehmen sind wichtige und wertvolle Bestandteile unserer Unternehmenslandschaft, Arbeitgeber und vielfach wichtige Partner, deren Fortkommen uns alle interessieren muss und die wir unterstützen müssen.
Der mit den Abgrabungen einhergehende Flächenverbrauch, der Verlust vielfach landwirtschaftlich genutzter Flächen und der Verlust typisch niederrheinischer Kulturlandschaften muss aber den Bedarfen der heimischen und europäischen Bauindustrien und den unternehmerischen Interessen der Kiesindustrie gegenübergestellt und in ein für alle Seiten verträgliches Maß gebracht werden.
Es muss im Interesse der abgrabenden Unternehmen liegen, nachhaltig mit den begrenzten Ressourcen zu wirtschaften, um auch nachfolgenden Generationen Kies und Sand liefern zu können.
Eine sich verselbständigende Bedarfsermittlung zu Lasten der niederrheinischen Heimat kann hierbei nicht der richtige Weg sein.
Die Bedarfsplanung muss zukünftig auf einem Verwendungsmonitoring basieren, das für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und belastbar die Verwendungsarten und -Orte der abgegrabenen Rohstoffe erfasst und darstellt. Und es muss die Interessen der Landwirtschaft und der allgemeinen Bevölkerung berücksichtigen.
Ich werde mich für eine solche ausgewogene Bedarfsplanung einsetzen.
(1) Rechnung mit vielen Unbekannten: Wer errechnet eigentlich den Bedarf an Sand und Kies in NRW? https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-4006.pdf
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